Wunder an der Grenze. Der 'stumme' Mann, der sich als Frau verkleidete, sprach.


Ein Mann, der wie eine stumme Frau aussah, versuchte illegal die Grenze zu überqueren
Der Mann trat illegal in Rumänien ein und versuchte die Grenze zu überqueren. Um dieses Ziel zu erreichen, gab er sich als stumme Frau aus und seine Frau nannte ihn ihre Schwester. Dies berichtete der Staatliche Grenzschutzdienst der Ukraine unter Bezugnahme auf den 'Glockenblatt'.
Laut Informationen ereignete sich der Vorfall an einem Kontrollposten bei dem Dorf Tekowo in Transkarpatien. Dort hielten Grenzbeamte ein Taxi mit zwei Passagierinnen an. Während des Vernehmung gab eine der Frauen an, dass ihre Begleiterin ihre stumme Schwester sei.
Bei der Überprüfung der Dokumente stellte sich jedoch heraus, dass die stumme Schwester tatsächlich ein Mann aus Transkarpatien war. Er gestand, dass er die Ukraine illegal verlassen wollte.
„Um einer Kontrolle zu entgehen, hatte das Ehepaar einen Plan ausgeheckt, der die Verwandlung des Mannes in eine Frau vorsah. So zog sich der Mann aus Transkarpatien die Jacke und den Rock seiner Frau an, verdeckte sein Gesicht mit Make-up und nahm einige weibliche Accessoires mit, darunter eine Handtasche. Dann fuhr der Mann zusammen mit seiner Frau im Taxi zur Grenze“, heißt es in der Mitteilung.
Gegen den Festgenommenen wurde ein Protokoll wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 204-1 des Ukraine Verwaltungsgesetzbuchs über administrative Straftaten 'Illegales Überqueren oder der Versuch des illegalen Überquerens der Staatsgrenze der Ukraine' erstellt, und der Fall wurde an das Gericht weitergeleitet.
Außerdem wurde ein Mann in der Region Odessa zur Verantwortung gezogen, weil er sich aufgrund seiner irgendwie religiösen Überzeugungen weigerte, zu dienen. Er weigerte sich zu dienen, weil er zwei Kinder hat und seine Frau derzeit zum dritten Mal schwanger ist.
„Dennoch konnte er das Gebet 'Vater unser' oder irgendein anderes ihm bekanntes Gebet nicht vollständig aufsagen und konnte von den zehn Geboten nur einige der bekanntesten nennen (nicht stehlen, nicht töten)“, wird im Urteil vermerkt.
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