Schutz der Wälder: Die Regierung verpflichtet spezialisierte Unternehmen, 30% des Gewinns abzuführen.


Ab dem 1. Januar 2025 sind staatliche Forstunternehmen verpflichtet, 50% ihres Nettogewinns an den Staatshaushalt abzuführen. Dabei müssen 30% dieses Gewinns für Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der Wälder verwendet werden, berichtet Ukrinform.
Diese Anforderung gilt für staatliche spezialisierte Unternehmen, Forstwirtschafts- und Forstsicherungseinrichtungen, die unter der Verwaltung der staatlichen Agentur für forstwirtschaftliche Ressourcen stehen. Sie sind verpflichtet, 50% ihres Nettogewinns an den Staatshaushalt abzuführen.
Darüber hinaus müssen 30% des Nettogewinns des Unternehmens für den Erwerb von Anlagevermögen zum Schutz, zur Erhaltung, Nutzung und Wiederaufforstung der Wälder verwendet werden. Die Verwendung dieser Mittel wird durch eine jährliche staatliche Finanzprüfung überprüft.
Diese Entscheidung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
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